der Fa. Fensterzentrum Kügel GmbH, Anzinger Str.2 – 85614 Eglharting.
Durch die Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen in allen Punkten an.
I. Angebot und Auftragsübernahme
1. Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, bis zur Auftragsbestätigung stets freibleibend und unverbindlich ( Irrtum ausgeschlossen ).
2. Alle Vertragsvereinbarungen (Menge, Größe, Ausführung, Preis etc.) bedürfen der Schriftform. Sämtliche Bestellungen – gleichgültig, ob vom Vertreter, telefonisch oder schriftlich, entgegengenommen – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Gleiches gilt für Abänderungen und Ergänzungen.
3. Der Kunde hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die darin angegebenen mengen-, Maß- und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen zu überprüfen. Werden hierbei von ihm Abweichungen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung festgestellt, hat er diese innerhalb von 3 Werktagen der Fa. Fensterzentrum GmbH schriftlich mitzuteilen, andernfalls gelten die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart und bleiben aufrecht. Privat Kunden (Konsumenten) werden in der Auftragsbestätigung auf den Beginn des Fristenlaufes und in Bedeutung des Verstreichen lassens der Frist gesondert hinge wiesen.
4. Mündlichen Erklärungen, wozu insbesondere auch die Erteilung von Rat gehört, haben stets nur deklaratorischen Charakter. Sie sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch die Fa. Fensterzentrum GmbH bestätigt werden.
Urheberrechtshinweis für Angebote
Alle Inhalte, insbesondere Texte und Grafiken unsere individuellen Angebote werden von Renovierungsspezialisten, die zielgerichtet für die Bauelemente-Sanierung ausgebildet sind, erstellt.
Da umfangreiche Planungsarbeit sowie Fachwissen in die Erstellung einfließen, ist jedes Angebot daher unser geistiges Eigentum und ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei Fensterzentrum Kügel GmbH (Ust-ID: DE 206 885 612).
Darum bitten wir Sie ausdrücklich, die Angebotsdokumente nicht an Dritte weiterzugeben. Auch nicht in Auszügen. Wer gegen das Urheberrecht verstößt, macht sich gem. § 106 ff Urhebergesetz strafbar. Er wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten [23.10.2014].
II. Ausführung der Leistungen
1. Die Ausführung erfolgt gemäß dem Leistungsverzeichnis der schriftlichen Auftragsbestätigung oder bei Sonderausführungen laut spezieller schriftlicher Vereinbarung. Für Sonderausführungen sind entsprechende Unterlagen, insbesondere maßstabsgerechte Zeichnungen oder Pläne, beizufügen.
2. Nachträglich gewünschte Änderungen können nur vor Beginn der Herstellung nach entsprechender Preisrevision berücksichtigt werden. Bei bereits in Fertigstellung befindlichen Änderungen gesondert in Rechnung gestellt.
3. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf eine Verbesserung bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeiten vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
III. Lieferzeiten und Lieferfristen
1. Die angegebenen Lieferzeiten gelten, sofern nicht in der Auftragsbetätigung ausdrücklich anders angegebenen, als annähernd bzw. circa vereinbart. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Voraussetzung für die Termineinhaltung ist die vollständige und rechtzeitige Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
2. Soweit keine Lieferzeiten vereinbart wurden, erfolgt eine Lieferung baldmöglichst.
3. Wird eine rechtzeitige Erfüllung der Lieferverpflichtungen trotz zumutbarer Sorgfalt durch nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Umstände, insbesondere infolge Naturereignissen oder sonstigen Fallen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei Zulieferbetrieben etc. sowie bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen verhindert, so ist die Fa, Fensterzentrum GmbH berechtigt entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse neue Liefertermine zu vereinbaren oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesen Fällen stehen dem Kunden ausdrücklich keine Schadensersatzansprüche zu. Von der Fa. Fensterzentrum GmbH werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
4. In allen Fällen von Lieferverzögerungen, die nicht auf Vorsatz oder grob Fahrlässiges Verschulden zurückzuführen sind, ist der Kunde ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5. Teillieferungen sind innerhalb der angegebenen Lieferfristen auch ohne besondere Vereinbarung zulässig, soweit sich kein unzumutbarer Nachteil für den Gebrauch ergibt. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, wird sich das vorbehalten , einen Monat nach der ersten Abrufmöglichkeit die Abnahme der gesamten abzurufenden Ware innerhalb einer 14- tägigen Frist, die mit Zugang des Aufforderungsschreibens beginnt, zu verlangen.
6. Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung im Verzug und verweigert er die Annahme trotz Setzung einer Frist von 14 Tagen und Ablehnung Androhungen gemäß §326 BGB oder verweigert de Besteller jegliche Erfüllung der Vertrages ohne Rechtsgrund, besteht das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder auf Rücktritt vom Vertrag. Im Falle der Kündigung des Kunden ist die Fa. Fensterzentrum Kügel GmbH berechtigt, die volle Gesamtauftragssumme zu verlangen, abzüglich eines Pausschalabzuges für ersparte Aufwendungen und anderweitiger Verwendung ihrer Arbeitskräfte. Der Pauschalabzug ist gestaffelt entsprechend dem Fortschritt des Werkes und der erbrachten Leistung der Fa. Fensterzentrum Kügel GmbH.
IV. Lieferungen und Gewährleistungen
1. Unbedeutende Abweichungen in Farben, Ausstattung und Maßen von den Modellen, soweit zumutbar, geben dem Kunden kein Recht auf Beanstandungen oder Anbringung von Mängelrügen. Darunter fallen auch allgemein sogenannte Schönheitsfehler. Hinweise auf technische Normen dienen lediglich der Leistungsbeschreibung.
2. Gelieferte Ware ist sofort nach Erhalt auf Lieferschäden, insbesondere Glasbruch, und offensichtliche Mängel zu überprüfen. Solche sind vom Kunden nach Feststellung binnen 5 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung oder nachträgliche Beanstandungen, werden Reklamationen nicht anerkannt und es besteht diesbezüglich keinerlei Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
3. Der Kunde kann bei berechtigtem Mangel grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Die Fa. Fensterzentrum GmbH behält sich aber vor, stattdessen Ersatz zu liefern. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb eine angemessenen Frist, wird der Mangel auch nach zweimaliger Nachbesserung nicht beseitigt oder ist im Falle der Ersatzlieferung die neu gelieferte Ware ebenfalls mangelhaft, hat der Kunde das Recht, Rückgängigmachung des Vertrags oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. Der Vergütung zu verlangen.
4. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, und Ansprüche aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5. Die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und die Betriebsangehörigen der Firma Fensterzentrum GmbH haften gegenüber dem Kunden, soweit gesetzliche Ansprüche gegen sie gegeben wären, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
6. Die Gewährleistungsfrist entspricht der des Herstellers des jeweiligen Produkts. V. Schadensersatz1. Steht der Fa. Fensterzentrum GmbH gegen den Kunden ein Schadensersatzanspruch zu, so wird ein pauschalierter Schadensersatz von 30% des Gesamtpreises bzw. der Gesamtauftragssumme erhoben. Der Fa. Fensterzentrum GmbH steht es frei, Schadensersatz in Höhe des tatsächlichen Schadens zu verlangen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der Fa. Fensterzentrum GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.
VI. Preise
1. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben, ab Werk oder Auslieferungslager, ohne Montage, ohne Versicherung sowie sonstige Nebenkosten und ohne Mehrwertsteuer. Soweit in der Auftragsbestätigung aufgeführt, erfolgt die Lieferung frei Baustelle.
2. Bei Vertragsabschluss mit unverbindlichen Preisen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die unverbindlich angegebenen Preise stärker gestiegen sind als die Lebenshaltungskosten.
3. Bei bauseits verzögerter Liefer- und Montagemöglichkeiten ist die Fa. Fensterzentrum GmbH berechtigt, die Leistung zu den am Liefer- bzw. Montagetag geltenden Konditionen in Rechnung zu stellen, sowie Mehrkosten für die verzögerte Abwicklung des Auftrages in Rechnung zu stellen.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind gemäß den folgenden Zahlungsbedingungen zu bezahlen: Forderungen werden mit Lieferung bzw. nach Abnahme fällig: -bei Vorauszahlung von 50% der Auftragssumme –4% Skonto- bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum –2% Skonto- ansonsten ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu bezahlen. Wichtiger Hinweis: Gemäß § 284 Abs. 3 Satz BGB ist der in Rechnung gestellte Betrag sofort fällig. 30 Tage nach Empfang der Rechnung tritt Verzug ein, d.h. es können Verzugszinsen Berechnet werden. Mahnung erfolgen nicht mehr:
2. Bei Auftragserteilung mit zu erbringender Montage ist vorab eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme ab der Auftragsbestätigung zur Leistung fällig. Der Rest ist nach Abnahme und erhalt der Rechnung fällig. Die Zurückbehaltung von Zahlung aufgrund eines Mangels ist nur in der dreifachen Höhe jener Kosten zulässig, die zur Behebung dieses objektiv festgestellten Mangels erforderlich sind.
3. Bei verspäteter Zahlung ist die Fa. Fensterzentrum GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes der europäischen Zentralbank zuzüglich 4% zu verrechnen.
4. Sämtliche Zahlungen sind über die auf den Rechnungen aufgeführten Banknoten zu leisten. Vertreter, Monteure und Kraftfahrer sind zur Annahme von Zahlungen, Schecks und Wechsel nur berechtigt, wenn sie dem Kunden ihre Ermächtigung hierzu nachzuweisen. Scheck und Wechsel werden nur unter Vorbehalt angenommen und gelten erst als Zahlung mit Zeitpunkt der bankbeständigen Gutschrift.
5. Werden vereinbarte Zahlungen vom Kunden nicht rechtzeitig geleistet, so besteht keine Bindung an Lieferfristen.
6. Aufrechnungen von Forderung und Gegenforderung erfolgen nur dann, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.
7. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden nach Vertragsabschluss bei Anlegung banküblicher Maßstäbe eine wesentliche Verschlechterung ein oder ist der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Verträgen nicht nachgekommen, kann bare Zahlung Zug um Zug verlangt werden. Nach Wahl kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Rücktritt vom Vertrag festgelegt werden.
8. Kommt bei gewährten Ratenzahlungen der Kunde mit mehr als zwei Raten in Verzug, so ist die Fa. Fensterzentrum GmbH berechtigt, nach eigener Wahl von dem Vertrag zurückzutreten oder den gesamten Restbetrag zu fordern.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Fensterzentrum GmbH. Bei Pfändung oder sonstiger Inansprüche ist der Kunde verpflichtet, das Eigentumsrecht der Fa. Fensterzentrum GmbH geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen. Falls es der Kunden unterlässt die Fa. Fensterzentrum GmbH von einer anfälligen Verpfändung der im Eigentum der Fa: Fensterzentrum GmbH stehenden Waren zu verständigen, haftet der Abnehmer bzw. Kunde für den dafür entstandenen Schaden.
2. Leistet der Kunde an eine Dritten, so tritt der Kunde seinen Anspruch gegen den Dritten auf Vergütung an die Fa. Fensterzentrum GmbH im Voraus ab.
IX. Sonderbestimmungen für Bau- und Montageleistungen
Bau- und Montageleistungen unterliegen hinsichtlich der Ausführung folgenden ergänzenden Sonderbestimmungen:
1. Es gelten vorrangig die Bestimmungen Der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) als ausdrücklich vereinbart. Soweit zulässig, gelten die übrigen vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde erhält ein VOB-Exemplar mit der Auftragsbestätigung übersandt.
2. Bei Montagebeginn Sind zwingend alle notwendigen Vorarbeiten Seitens des Kunden ordnungsgemäß ausgeführt und abgeschlossen, so dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann.
3. Der Kunde hat kostenlos Beleuchtung, Strom und Wasser zu stellen.
4. Bei einer Gerüsthöhe von mehr als 25m ist eine Gerüst-Statik, sowie ein Beton-Fundament oder ein ähnliches für das Gerüst erforderlich, die Kosten dafür hat der Kunde zu tragen.
5. Bei Bauteilen, die vom Kunden gewünscht werden bzw. gefordert werden, hat dieser für eventuelle Genehmigung seitens der zuständigen Behörden eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Die Montage in einem vorgenannten Fall erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden.
6. Der Kunde ist verpflichtet, den Monteuren der Fa. Fensterzentrum GmbH verdeckt liegenden Strom -, Gas- oder sonstige Versorgungsleistungen anzuzeigen, damit die Beschädigung dieser Versorgungsleitungen durch die Monteure ausgeschlossen wird.
7. Nach Fertigstellung der Leistung bzw. der vereinbarten Teilleistung ist diese durch den Kunden abzunehmen. Die förmliche Abnahme hat unmittelbar nach Aufforderung zu erfolgen. Bei der Annahme anlässlich der Begehung sind Vorbehalte wegen Mängel geltend zu machen und in die Abnahmeniederschrift (Protokoll) aufzunehmen. Die Unterschrift von der Fa. Fensterzentrum GmbH unter das Abnahmeprotokoll stellt insoweit noch kein Anerkenntnis hinsichtlich vom Kunden vorbehaltener Mängel dar. Eine fiktive Abnahme erfolgt zwölf Werktage nach Fertigstellungsmitteilung mit Stellung der Schlussrechnung bzw. sechs Werktage nach Inbenutzungsnahme. Während dieser Fristen müssen die Vorbehalte schriftlich gegen die Leistungen erbracht werden. Zur Verweigerung der Abnahme berechtigen nur wesentliche Mängel.
8. Für alle geleisteten Arbeiten übernimmt die Fa. Fensterzentrum GmbH eine Gewährleistung nach VOB/B.
9. Beiputz- Stemm- und Abdichtungsarbeiten, Demontagen und Montage von Regenfallrohren , Blitzableitern, Transparenten, Fensterläden usw. einschließlich der damit verbundenen Änderungsarbeiten sowie die Demontage der Auswechsel-Elemente sind nicht im Angebotspreis enthalten, sofern diese nicht im Angebot gesondert aufgeführt sind.
10. Falls Montagearbeiten bei Eintreffen der Monteure nicht durchgeführt werden können, obwohl hierfür ein Termin vereinbart war, und der Kunde diesen Termin stillschweigend bzw. ohne gegenteilige Rückäußerung akzeptiert hat, so ist der Kunde verpflichtet, die der Fa. Fensterzentrum GmbH hierdurch entstandenen Kosten (An- und Abfahrt sowie Lohnausfall der Monteure) zu ersetzen.
X. Erfüllung und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Verbindlichkeiten ist Eglharting, Landkreis Ebersberg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang damit und im Wechsel- und Scheckprozess ist ausschließlich München. Beziehungen zwischen Fa. Fensterzentrum Kügel GmbH und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XI. Rechtsgültigkeit
1. Sollten aus irgendeinem Grund diese Verkaufs- und Lieferbedingungen oder andere mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit dieses Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht. Im Übrigen sind die ungültigen Bedingungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
XII. Streitbeilegung
1. Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.